Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt, eine Immobilie zu erwerben, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Diese Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten. Hier schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars vor.
Als Notar stehe ich Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung sowie der Gestaltung sonstiger Rechtsgeschäfte als unparteiischer und unabhängiger juristischer Berater zur Verfügung. Die einseitige parteiische Beratung einer Vertragspartei ist mir als Notar verboten.
Meine Tätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf die nachfolgenden Bereiche:
Immobilienrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Erbrecht
Familienrecht